Füllen Sie bitte das Formular vollständig aus.
Möchten Sie Ihre Aufführungsmeldung lieber über den Postweg tätigen, dann finden Sie hier das entsprechende Formular.Klicken Sie hier auf:
Aufführungsgebühren
Für alle Aufführungen muss eine Aufführungsgebühr gezahlt werden, auch für Aufführungen, bei denen kein Eintritt erhoben wird. Sie beträgt: 10% der Bruttoeinnahmen, mindestens jedoch 85,00€ für Mehrakter, 65,00€ für Einakter und 65,00€ für Kinderstücke pro Aufführung.
Meldung der Einnahmen
Die Bühne ist innerhalb von 10 Tagen nach der letzten Aufführung verpflichtet, dem Verlag die erzielten Einnahmen mittels der bei der Erteilung der Aufführungs- Genehmigung zugesandten
Einnahmenmeldung schriftlich
mitzuteilen.
Verteilen sich die Aufführungen über mehrere Monate, dann ist die Bühne verpflichtet, monatlich die Einnahmen dem Verlag mitzuteilen und abzurechnen.
Erfolgt die Einnahmenmeldung nicht beziehungsweise nicht rechtzeitig oder ist der Verlag nach weiterer Aufforderung erfolglos, so ist er berechtigt, als Vertragsstrafe die doppelte Aufführungsgebühr
(Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bezogen auf die maximale Platzkapazität des Spielortes gegenüber der Bühne geltend zu machen.
Neu-Auflagen
Wird ein Stück zu einem späteren Zeitpunkt erneut gespielt, werden die beim Aufführungstermin gültigen Gebühren berechnet. Voraussetzung ist, dass die Genehmigung zur Wiederaufnahme vorher beantragt wurde.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen